Allgemeine Geschäftsbedingungen
bei Personalvermittlung
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der VITACONEX Consulting e. K gelten, sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen, Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet Personalvermittlung zwischen VITACONEX Consulting e. K. und dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung eines Arbeitnehmers im Auftrag des Auftraggebers.
1.2
Sobald VITACONEX Consulting e. K. dem Auftraggeber einen Lebenslauf bzw. ein Profil, der/das die Identität eines Kandidaten offenlegt, zur Verfügung gestellt hat, gilt dieser Kandidat als von VITACONEX Consulting e. K. „vorgeschlagen" im Sinne der Bestimmungen dieser AGB.
1.3
Hat sich ein durch VITACONEX Consulting e. K. vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem gegenüber VITACONEX Consulting e. K. erteilten Suchauftrag beim Auftraggeber beworben oder wurde dessen Lebenslauf bzw. Profil dem Auftraggeber bereits anderweitig vorgeschlagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Textform gegenüber VITACONEX Consulting e. K. anzuzeigen; andernfalls steht VITACONEX Consulting e. K. im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten einen Honoraranspruch gemäß Ziffer 2 dieser AGB zu.
2. Vergütung, Kosten, Zahlungsbedingungen
2.1
VITACONEX Consulting e. K. erhält von dem Auftraggeber ein erfolgsabhängiges Honorar, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Vorlage des Bewerberprofils zwischen dem von VITACONEX Consulting e. K. vorgestellten Bewerber und dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Dienst- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
2.2
VITACONEX Consulting e. K. hat in diesem Fall gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars in Höhe von 30% des Bruttojahresgehaltes des vermittelten Bewerbers. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zuzüglich zu zahlen. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zur Höhe des Vermittlungshonorars gehen dieser Regelung vor.
2.3
Unter Bruttojahresgehalt wird dabei das gesamte, dem Bewerber beim Kunden vertraglich zustehende Entgelt verstanden, insbesondere freiwillige Zulagen, Gratifikationen, Tantiemen, 13./14. Monatsgehälter sowie geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Das Vermittlungshonorar wird mit Datum der Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Bewerber und dem Kunden oder, in Ermangelung eines schriftlichen Vertrages, mit Aufnahme der Tätigkeit des Bewerbers beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen von VITACONEX Consulting e. K. sind sofort nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen.
2.4
Der Kunde ist verpflichtet, VITACONEX Consulting e. K. über den Abschluss des Dienst- bzw. Arbeitsvertrages unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen sowie auf Verlangen von VITACONEX Consulting e. K. jederzeit in Textform Auskunft über den Zeitpunkt des Abschlusses des Dienst- oder Arbeitsvertrages bzw. der Tätigkeitsaufnahme und die Höhe und Zusammensetzung des jeweiligen Bruttojahresgehaltes zu geben.
3. Allgemeine Vereinbarungen
3.1
VITACONEX Consulting e. K. übernimmt keine Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung. Zudem übernimmt VITACONEX Consulting e. K. keine Haftung für die Eignung des Bewerbers. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl des Bewerbers.
3.2
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermittlungsauftrag ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung gelten jeweils in der aktuellen Fassung. Diese sind auf der Webseite www.vitaconex.de unter der Rubrik „AGB“ jederzeit für den Auftraggeber einsehbar.
4. Schlussbestimmungen
4.1
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber VITACONEX Consulting e. K. aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.2
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch VITACONEX Consulting e. K..
4.3
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.
4.4
Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, Augsburg vereinbart. Für Auftraggeber, die nicht Vollkaufleute sind, wird Augsburg und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart.
Augsburg, Februar 2025
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